DeepSeek AI kann in Südkorea aufgrund von Datenschutzverletzungen nicht heruntergeladen werden
Der äußerst beliebte chinesische KI-Assistent DeepSeek steht in Südkorea seit dem 15. Februar vorübergehend nicht mehr zum Download bereit.
Was bekannt ist
In einer Pressemitteilung der lokalen Personal Information Protection Commission (PIPC) heißt es, dass die Downloads wieder aufgenommen werden, nachdem das chinesische Unternehmen DeepSeek die Anforderungen der lokalen Datenschutzgesetze erfüllt hat, während Nutzer, die die App bereits installiert haben, sie weiterhin nutzen können. Die App ist auch auf Geräten der Regierung und des Militärs in dem Land gesperrt.
DeepSeek hat seinen Betrieb in Südkorea erst am 10. Februar offiziell aufgenommen. Das Unternehmen gab zu, dass es die lokalen Datenschutzgesetze bei der weltweiten Einführung des Dienstes nicht vollständig berücksichtigt hat. Es gibt jedoch eine gute Nachricht für südkoreanische Nutzer, denn der chinesische KI-Riese ist bereit, mit der PIPC zusammenzuarbeiten.
Nach Angaben der PIPC kann die Verifizierung von DeepSeek einige Zeit in Anspruch nehmen. Zum Vergleich: Die Überprüfung von sechs KI-Diensten von Google, OpenAI, Microsoft und anderen hat etwa fünf Monate gedauert. Da nur DeepSeek geprüft wird, dürfte dieser Prozess weniger Zeit in Anspruch nehmen.
Die PIPC berichtete auch, dass sie die Übertragung von Daten südkoreanischer Nutzer an ByteDance, die Muttergesellschaft von TikTok, entdeckt hat. Die Nutzer wurden vor der Gefahr gewarnt, persönliche Informationen in die Anwendung einzugeben.
Letzten Monat richtete die italienische Datenschutzbehörde Garante eine Anfrage an DeepSeek, in der es unter anderem um die Art der Daten ging, mit denen die Modelle trainiert wurden. Auch andere Länder wie Australien und Taiwan haben die Anwendung aufgrund von Sicherheitsbedenken auf staatlichen Geräten verboten.
Der Sprecher des chinesischen Außenministeriums, Guo Jiakun, reagierte auf das DeepSeek-Verbot in Südkorea, indem er versicherte, dass die chinesischen Behörden niemals von einem Unternehmen oder einer Person verlangen würden, illegal Daten zu sammeln oder zu speichern.
Quelle: PIPC