„Ich habe das Schild nicht verstanden“ ist keine Entschuldigung. Das Gericht befand den Fahrer für schuldig, zu schnell gefahren zu sein

Von Volodymyr Kolominov | 10.03.2025, 10:51
Wichtige Grafik: Die Autobahn in der Bildanalyse Illustratives Foto der Autobahn. Quelle: Iwona Castiello d'Antonio / Unsplash

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine wichtige Entscheidung getroffen: Wenn ein Autofahrer eine zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbegrenzung wegen "unklarer" Beschilderung ignoriert, ist das nicht straffrei.

Was weiß man?

Der Fahrer beschleunigte auf einer Autobahn, auf der wegen einer Lkw-Kontrolle vorübergehend 60 km/h erlaubt waren, auf 150 km/h. Er wurde von einer Kamera erfasst und erhielt ein Bußgeld von 900 € und ein dreimonatiges Fahrverbot. Der Fahrer versuchte, gegen die Strafe Einspruch zu erheben, mit der Begründung, die Beschilderung sei "unverständlich".

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ließ diese Argumentation jedoch nicht gelten. In dem Urteil heißt es, dass ein Autofahrer, der die Schilder als "verwirrend" empfindet, sich überlegen sollte, ob er überhaupt in der Lage ist, sicher zu fahren. Außerdem sei in fragwürdigen Situationen besondere Vorsicht geboten.

Konsequenzen: Wenn das Bußgeld noch höher ausfallen kann

Normalerweise erhalten Autofahrer für Verstöße gegen die Vorschriften Bußgelder und Strafpunkte. Wenn das Gericht jedoch entscheidet, dass der Verstoß vorsätzlich begangen wurde (d. h. der Fahrer hat die Schilder absichtlich ignoriert), kann die Strafe verdoppelt werden.

Das war in diesem Fall nicht der Fall, weil das Gericht sich auf eine bestimmte Höhe der Geldstrafe beschränkte (wegen des so genannten "Verschärfungsverbots"). Aber in Fällen wie diesem kann die Strafe viel härter ausfallen.

Quelle: t-online