EU will 18-Jährigen unter bestimmten Bedingungen das Führen von Lastkraftwagen erlauben

Von: Volodymyr Kolominov | 26.03.2025, 12:47

Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates haben sich in Brüssel auf neue Regeln für den Führerschein geeinigt. Eingeführt werden digitale Dokumente, eine Probezeit für Fahranfänger und das "begleitete Fahren" von Lastkraftwagen.

Was bekannt ist

Die Einigung zur Aktualisierung der EU-Führerscheinrichtlinie, die in den frühen Morgenstunden des Dienstag erzielt wurde, soll die Verkehrssicherheit in Europa verbessern. Offiziellen Statistiken zufolge kommen jedes Jahr fast 20.000 Menschen auf den Straßen der EU ums Leben.

Telefonieren lernen und Fahren unter gefährlichen Bedingungen

Die Abgeordneten haben neue Anforderungen eingeführt, damit die Fahrer besser auf reale Fahrsituationen vorbereitet sind und ein ausreichendes Bewusstsein für die Risiken im Zusammenhang mit Fußgängern, Kindern, Radfahrern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern haben. Um einen Führerschein zu erhalten, muss der künftige Fahrer über die Risiken der Ablenkung und die Sicherheitsauswirkungen der Benutzung eines Telefons während der Fahrt, die Risiken des toten Winkels, fortschrittliche Fahrassistenzsysteme, das sichere Öffnen von Türen und das Fahren bei Schnee und rutschigen Straßenverhältnissen lernen.

Digitale Führerscheine

Digitale Führerscheine, die über ein Smartphone mit einer europaweiten digitalen Brieftasche (EU e-Wallet) abgerufen werden können, werden das Hauptformat in der EU werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben fünf Jahre und sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften Zeit, diese umzusetzen. Die Abgeordneten haben jedoch zugesichert, dass das Recht, einen physischen Führerschein zu beantragen, bestehen bleibt.

Zweijährige Probezeit für Führerscheinneulinge, Grenzwert für Alkoholgehalt

Zum ersten Mal wird in den EU-Vorschriften eine Probezeit von mindestens zwei Jahren für Fahranfänger festgelegt. Fahranfänger werden härter bestraft, wenn sie unter Alkoholeinfluss fahren, nicht angeschnallt sind oder kleine Kinder ohne Kindersitz transportieren. In der aktualisierten Richtlinie werden die EU-Länder aufgefordert, eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Alkohol und Drogen einzuführen. Insbesondere soll der Alkoholkonsum für alle Fahrer vollständig verboten werden.

Herabsetzung des Führerscheinalters für Berufskraftfahrer

Um den Mangel an Berufskraftfahrern auszugleichen, wird das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse Lastkraftwagen von 21 auf 18 Jahre und für den Busführerschein von 24 auf 21 Jahre gesenkt. Allerdings nur, wenn der Antragsteller einen Befähigungsnachweis besitzt.

Außerdem können die EU-Länder künftig auch 17-jährigen Fahrern in Begleitung eines erfahrenen Fahrers das Führen von Lastkraftwagen und Kleintransportern auf ihrem Hoheitsgebiet gestatten. Dieses System des begleiteten Fahrens wird EU-weit auch auf Personenkraftwagen ausgedehnt.

Gültigkeit und Leistungskontrollen

Die Verhandlungsführer einigten sich darauf, dass Führerscheine für Motorräder und Pkw 15 Jahre gültig sein sollen. Die EU-Länder können diese Frist auf 10 Jahre verkürzen, wenn der Führerschein als nationaler Personalausweis verwendet werden kann, während LKW- und Busführerscheine alle fünf Jahre erneuert werden müssen. Die EU-Länder können die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen für ältere Fahrer (65 Jahre und älter) verkürzen.

Vor dem Erwerb des ersten Führerscheins muss sich der Fahrer einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, die auch Augen- und Herz-Kreislauf-Tests umfasst. Bei Auto- oder Motorradfahrern können die EU-Länder die ärztliche Untersuchung jedoch durch Selbsteinschätzungsformulare oder - im Falle der Erneuerung des Führerscheins - durch andere Maßnahmen ersetzen.

Zeitplan für die Einführung der neuen Vorschriften

Die EU-Mitgliedstaaten haben vier Jahre Zeit (ausgenommen digitale Führerscheine), um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Die überarbeiteten EU-Vorschriften zum Führerschein sind Teil eines Maßnahmenpakets zur Straßenverkehrssicherheit, das die Europäische Kommission im März 2023 vorgelegt hat.

Ziel dieses Pakets ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu verbessern und nach Möglichkeit die Zahl der Verkehrstoten in der EU bis 2050 zu eliminieren (Vision Zero). Dieses Paket enthält auch Bestimmungen über den Entzug des Führerscheins, über die das Parlament und der Rat noch verhandeln.

Quelle: Europäisches Parlament