Deutschland gibt grünes Licht für die Gründung eines Unternehmens zur Entwicklung eines MGCS-Panzers der neuen Generation

Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zur Entwicklung eines Kampfpanzers der neuen Generation MGCS genehmigt. Die Gründer sind KNDS Deutschland, KNDS Frankreich, Rheinmetall und THALES.
Was bekannt ist
Das neue Unternehmen, die MGCS-Projektgesellschaft, wird seinen Sitz in Deutschland haben. Nur zwei Kunden werden sich an dem Projekt beteiligen: die Regierungen Deutschlands und Frankreichs. Laut Andreas Mundt, Präsident der Wettbewerbsbehörde, ergänzen sich die Kompetenzen von Rheinmetall und KNDS, und der Markt für gepanzerte Fahrzeuge selbst bleibt wettbewerbsfähig.
MGCS (Main Ground Combat System) ist ein 2017 gestartetes Projekt, das die deutschen Leopard 2 und französischen Leclerc-Panzer ersetzen soll. Es sieht die Schaffung einer universellen Plattform vor, die nicht nur als Grundlage für den neuen Panzer, sondern auch für andere Fahrzeuge wie Artilleriesysteme und schwere gepanzerte Mannschaftstransporter dienen soll.

Illustrative Darstellung des MGCS-Projekts. Illustration: KNDS
Auf der Eurosatory-2022 präsentierte KNDS einen Demonstrator der MGCS-Technologien. Obwohl er nicht als vollwertiger Prototyp bezeichnet werden kann, demonstriert er das Konzept des zukünftigen Panzers. Das Modell kombiniert die Kampfkabine des französischen Leclerc mit dem Fahrgestell des Leopard 2A7.
Es ist bekannt, dass das neue Fahrzeug mit der Zweikaliberkanone ASCALON (140/120 mm) ausgestattet sein wird, die einen schnellen Laufwechsel ermöglicht und einen gemeinsamen Verschluss verwendet. Im Januar 2025 wurde das erste Video über die Erprobung des Systems veröffentlicht.
Trotz anfänglicher Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich haben sich die beiden Länder im Frühjahr 2024 auf eine Aufgabenteilung und Produktionskapazitäten geeinigt. Die Parteien werden nun gemeinsam an der Plattform arbeiten, wobei die Verantwortlichkeiten gleichmäßig verteilt sind.
Quelle: Bundeskartellamt