Neue Anforderungen für Smartphones und Tablets in der EU: Hersteller müssen Akkulaufzeit angeben

Ab dem 20. Juni 2025 werden alle in der EU verkauften Smartphones und Tablets mit einer neuen Kennzeichnung versehen. Sie wird die Verbraucher über die Akkulaufzeit und Effizienz der Geräte informieren.
Was bekannt ist
Diese Kennzeichnung, die derjenigen auf Haushaltsgeräten ähnelt, wird den Verbrauchern helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Die neuen Anforderungen gelten für Smartphones, Funktionstelefone (Telefone mit Tastendruck) und Tablets mit Bildschirmen von 7 bis 17,4 Zoll. Geräte mit flexiblen Bildschirmen oder solche, die bereits vor Juni 2025 auf dem Markt sind, fallen nicht unter diese Anforderung.




Die Kennzeichnung wird sieben Schlüsselindikatoren umfassen, darunter Akkulaufzeit, Widerstandsfähigkeit gegen Beschädigungen, Reparaturfähigkeit und Softwareunterstützung. Die Geräte müssen fünf grundlegende Ökodesign-Kriterien erfüllen, wie z. B. Sturzfestigkeit, Batterielebensdauer für mindestens 800 Ladezyklen und Verfügbarkeit von Ersatzteilen für sieben Jahre nach dem Verkaufsende.
Die Hersteller müssen ihre Modelle über die Plattform des Europäischen Energiekennzeichnungsregisters (EPREL) registrieren, das die Richtigkeit der Daten garantiert. Die Europäische Kommission wird die Angaben zur Batterieleistung, zum Schutz vor Wasser und Staub sowie zur Reparaturfähigkeit überprüfen.
Die Kennzeichnung ist Teil der umfassenderen EU-Kampagne zur Energieeffizienz, die auf eine Verringerung der CO₂-Emissionen abzielt. Es wird erwartet, dass die Initiative die CO₂-Emissionen um 46 Millionen Tonnen reduzieren und durchschnittlich 150 Euro pro Haushalt einsparen wird. Obwohl die Verordnung nur für die EU-Länder gilt, könnte sie sich auch auf den Weltmarkt auswirken und die Hersteller veranlassen, ihre Geräte weltweit an diese Normen anzupassen.
Quelle: GSMArena