Nintendo verklagt Genki wegen Switch 2-Modellen und Zubehör, die vor der Ankündigung der Konsole gezeigt wurden

Nintendo hat offiziell eine Klage gegen den Zubehörhersteller Genki eingereicht und beschuldigt das Unternehmen der Markenrechtsverletzung, des unlauteren Wettbewerbs und der falschen Werbung. Der Grund dafür ist, dass Genki vor der offiziellen Ankündigung der Nintendo Switch 2 Modelle und Aussagen über die Kompatibilität des Zubehörs mit der neuen Konsole gemacht hat.
Was bekannt ist
Die Geschichte begann auf der CES 2025 in Las Vegas, wo Genki die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Medien auf sich zog, indem er ein 3D-gedrucktes Modell der Switch 2 und Zubehör zeigte, das angeblich für die neue Konsole bereit war. Videos und Fotos der Modelle gingen schnell viral, und Genki behauptete ganz offen, "Zugang zur Konsole" zu haben, obwohl Nintendo das Gerät noch nicht offiziell vorgestellt hatte.
Nintendos Rechtsabteilung reagierte schnell, indem sie Genkis Stand besuchte und verlangte, dass die Vorführung gestoppt wird. Genki schloss seine Ausstellung früher als geplant, aber die Geschichte war damit noch nicht zu Ende: Nintendo reichte vor einem Bundesgericht in Kalifornien Klage ein.
Nintendo behauptet, Genki habe den Hype um die Switch 2 absichtlich ausgenutzt, um für sein eigenes Zubehör zu werben, und die Marken Nintendo Switch und Joy-Con ohne Erlaubnis verwendet. Dabei machte das Unternehmen widersprüchliche Angaben, indem es zunächst behauptete, Zugang zur aktuellen Konsole zu haben, und dies dann wieder dementierte. Dennoch bewarb Genki seine Produkte weiterhin als mit der Switch 2 kompatibel, was nach Ansicht von Nintendo die Verbraucher über die Offizialität und Qualität des Zubehörs in die Irre führte.
Nintendo betont, dass es unmöglich ist, die Kompatibilität von Zubehör mit der Switch 2 zu garantieren, ohne Zugang zum offiziellen Gerät zu haben. Daher habe das Unternehmen entweder falsche Angaben zu seinen Fähigkeiten gemacht oder sich die Informationen illegal beschafft.
Der japanische Gigant fordert das Gericht auf, Genki die Verwendung des Namens "Nintendo Switch" in seiner Werbung zu verbieten, alle Produkte und Marketingmaterialien zu zerstören, die das urheberrechtlich geschützte Material verletzen, und den Schaden zu ersetzen, der der Marke entstanden ist. Nintendo fordert außerdem dreifachen Schadensersatz für jeden Fall der Verletzung.
Dieser Fall unterstreicht einmal mehr, wie genau Nintendo sein geistiges Eigentum überwacht und nicht einmal Andeutungen einer unerlaubten Nutzung der Marke duldet.
Zur Erinnerung: Die Nintendo Switch 2 wird offiziell am 5. Juni für 450 Dollar veröffentlicht.
Quelle: Courtlistener