Ab Ende 2028 müssen alle EU-Ladegeräte mindestens einen USB-C-Anschluss und ein abnehmbares Kabel haben

Von: Anton Kratiuk | gestern, 18:08

Die Europäische Kommission hat neue Anforderungen für externe Netzteile genehmigt, die Ende 2028 in Kraft treten werden. Laut der aktualisierten Ökodesign-Verordnung müssen alle in der EU verkauften Ladegeräte bis 240 W USB-C unterstützen und ein abnehmbares Kabel haben. Dies erweitert den Anwendungsbereich des Standards für universelle Ladegeräte, der zuvor nur für Smartphones, Tablets und Laptops galt.

Was bekannt ist

Bis zum Ende der dreijährigen Übergangsfrist müssen alle externen Netzteile (für Smartphones, Laptops, Router, Monitore usw.) mindestens einen USB-C-Anschluss haben. Geräte über 10 W müssen neue Energieeffizienzstandards bei Teillast erfüllen, um Energieverluste zu reduzieren.

Ladegeräte mit USB-Power-Delivery-Unterstützung (USB-PD) werden separate Effizienzanforderungen haben.

In dem Dokument der Europäischen Kommission heißt es, dass standardisierte Ladegeräte mit „EU Common Charger“ gekennzeichnet werden, wobei die maximale Leistung angegeben ist.

Die Erweiterung wird zusätzlich 35–40% der externen Netzgeräte (EPS) abdecken und die zuvor aufgrund der Funkgeräterichtlinie abgedeckten 50% ergänzen.

Laut der Europäischen Kommission werden die neuen Regeln den Energieverbrauch im Lebenszyklus der Geräte um 3% senken – was dem jährlichen Verbrauch von 140.000 Elektroautos entspricht.

Es wird erwartet, dass die Treibhausgasemissionen um 9% und Schadstoffe um 13% sinken. Dank der Standardisierung der Ladegeräte sollen Verbraucher bis 2035 bis zu 100 Millionen Euro pro Jahr sparen.

Denken Sie daran, dass ab Dezember 2024 USB-C für Smartphones, Kameras und Kopfhörer obligatorisch ist und ab 2026 für Laptops. Ab Juni 2025 müssen Geräte auch eine Energielabel mit Informationen zur Lebensdauer, zum Akku und zur Reparierbarkeit haben.

Quelle: Europäische Kommission