Roboter statt Wachmann: Asylon und Boston Dynamics bringen autonomen Sicherheits-Robothund
Das amerikanische Unternehmen Asylon hat in Zusammenarbeit mit Boston Dynamics ein autonomes Sicherheitssystem namens DroneDog auf den Markt gebracht, das den bekannten Laufroboter Spot zum vollwertigen Wachposten aufrüstet. Das System hat laut Asylon bereits über 250.000 Missionen absolviert und dabei mehr als 240.000 Kilometer zurückgelegt – bislang hauptsächlich in den USA. Für Unternehmen, die Bewachungskosten senken wollen, ist das eine ernsthafte Option – sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen.
Das System
Grundlage ist der Laufroboter Spot von Boston Dynamics, ergänzt durch das sogenannte PupPack – ein Sensor- und Kommunikationspaket, das Spot zur Sicherheitseinheit macht. Herzstück ist eine Wärmebildkamera mit 20-fachem optischem Zoom, die auch bei völliger Dunkelheit Personen, Tiere und Fahrzeuge erkennt. KI-Algorithmen analysieren den Videostream in Echtzeit; alle Daten werden per AES-256-Verschlüsselung über LTE übertragen.
Wenn der Akku zur Neige geht, kehrt der Roboter selbstständig zur DogHouse zurück – einer wetterfesten Ladestation mit integrierter Selbstdiagnose. Eine Ladezyklusdauer beträgt rund 90 Minuten, danach ist der Roboter wieder einsatzbereit. Menschliche Eingriffe sind nur bei bestätigten Alarmen nötig; ein Remote Security Operations Center (RSOC) übernimmt die Fernüberwachung.

Kosten und Verfügbarkeit
Der Einstiegspreis liegt laut IEEE Spectrum bei 74.500 US-Dollar allein für den Spot-Roboter; mit PupPack, DogHouse und Integration übersteigt der Gesamtpreis 150.000 US-Dollar. Dazu kommen laufende RSOC-Überwachungsgebühren, deren Höhe Asylon nicht öffentlich nennt. Zum Vergleich: Ein menschlicher Sicherheitsdienst rund um die Uhr kostet in den USA rund 250.000 US-Dollar pro Jahr – die Rechnung geht also auf, wenn die Standzeit lang genug ist.
Für den deutschen Markt gibt es allerdings einen entscheidenden Vorbehalt: Eine offizielle Verfügbarkeit oder ein lokaler Vertrieb hierzulande ist bislang nicht bestätigt. Importzertifizierung und Preise in Euro stehen aus.
Regulierung als Hürde
Wer DroneDog in Deutschland einsetzen will, muss mehr als nur den Kaufpreis einkalkulieren. Die EU-Maschinenverordnung von 2023 verpflichtet Hersteller autonomer Systeme zu umfassenden Risikoanalysen und zur Offenlegung von Autonomiegraden. Der EU AI Act, der seit August 2024 in Kraft ist, stuft KI-gestützte Überwachungssysteme nach Risikoklassen ein und verlangt nachweisbares Logging sowie menschliche Aufsichtsmöglichkeiten. Hinzu kommen DSGVO-Anforderungen an Videoaufzeichnung, Datenspeicherung und Datentransfer in die USA – Fragen, zu denen Asylon bislang keine öffentlichen Stellungnahmen für den europäischen Markt veröffentlicht hat.
Bis diese regulatorischen Fragen geklärt sind, bleibt DroneDog vor allem ein beeindruckendes Versprechen aus Pennsylvania – mit realem Potenzial für Industrieanlagen, Logistikzentren und Infrastrukturbetreiber, die rund um die Uhr Sicherheit benötigen.