Dua Lipa verklagt Samsung auf 15 Millionen Dollar – wegen unerlaubter Nutzung ihres Fotos auf TV-Verpackungen

Dua Lipa verklagt Samsung auf 15 Millionen Dollar – wegen unerlaubter Nutzung ihres Fotos auf TV-Verpackungen

Dua Lipa verklagt Samsung wegen der unerlaubten Nutzung ihres Fotos auf Fernseher-Verpackungen – und verlangt mindestens 15 Millionen US-Dollar Schadensersatz. Die Klage wurde am 8. Mai 2026 beim U.S. District Court in Zentral-Kalifornien eingereicht. Samsung soll das Bild seit 2025 ohne jede Absprache auf seinen TV-Kartons verwendet haben.

Das Foto

Das betroffene Bild zeigt Dua Lipa bei einem Backstage-Auftritt beim Austin City Limits Festival 2024. Das Urheberrecht daran liegt bei der Sängerin selbst (registriert unter VA 2-479-685). Samsung nutzte das Foto laut Klageschrift, um Fernsehgeräte zu bewerben – ohne Lizenz, ohne Vertrag, ohne Rücksprache.

Lipa wurde nach eigenen Angaben im Juni 2025 auf die Verwendung aufmerksam und forderte Samsung umgehend zur Unterlassung auf. Der Konzern ignorierte diese Forderung knapp ein Jahr lang. Laut ihren Anwälten reagierte Samsung „abweisend und gleichgültig" – eine Formulierung, die direkt aus der Klageschrift stammt und im US-Recht als Beleg für vorsätzliche Verletzung gelten kann, was die Schadensersatzansprüche deutlich erhöht.

Die Vorwürfe

Die Klage umfasst mehrere Anklagepunkte: Urheberrechtsverletzung, Markenverletzung, Verletzung des Rechts auf Persönlichkeitsdarstellung sowie falsche Werbung nach dem US-amerikanischen Lanham Act. Konkret geht es darum, dass Käufer durch das Foto den Eindruck gewinnen konnten, Lipa empfehle das Produkt – obwohl keinerlei Kooperation bestand, berichtet Rolling Stone.

Das ist kein Bagatellfall: Dua Lipa hat in der Vergangenheit nachweislich exklusive Markenkampagnen mit Porsche, Apple, Chanel, Tiffany & Co., Puma und Bvlgari durchgeführt. Ihr Name steht für selektive, hochpreisige Markenbindungen – eine ungenehmigte Nutzung durch Samsung untergräbt genau dieses Kontrollmodell.

Der Kontext

Ob die Verpackungen mit dem Foto auch in Europa verkauft wurden, ist bislang unklar. Für den deutschen Markt wäre das relevant: Hierzulande schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht – verankert im BGB und durch Jahrzehnte Rechtsprechung gefestigt – vor kommerzieller Nutzung des eigenen Bildnisses ohne Einwilligung. Ergänzend greift das UWG bei irreführender Werbung. Eine Abmahnung zu ignorieren wäre auch nach deutschem Recht ein erhebliches Risiko.

Samsung hat sich bislang nicht öffentlich zu dem Verfahren geäußert.

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